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Türkische Staatsbürgerschaft durch Immobilienerwerb

Rechtlicher Rahmen und Voraussetzungen für den Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft auf Grundlage einer Immobilieninvestition in der Türkei.

Diese Seite beschreibt den rechtlichen Rahmen für den Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft durch den Kauf einer Immobilie in der Türkei. Die Angaben dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung für den Einzelfall dar.

Verbindliche Auskünfte erteilen die Generaldirektion für Bevölkerung und Einwanderung der Republik Türkei (Göç İdaresi Genel Müdürlüğü) sowie ein in der Türkei zugelassener Rechtsanwalt.

Abschnitte

Rechtsgrundlage

Der Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft richtet sich nach dem türkischen Staatsbürgerschaftsgesetz. Für ausländische Staatsangehörige bestehen besondere Bestimmungen, die an Investitionen in türkische Sachwerte geknüpft sind.

  • Türkisches Staatsbürgerschaftsgesetz (Türk Vatandaşlığı Kanunu)
  • Ergänzende Verordnungen der Generaldirektion für Bevölkerung und Einwanderung
  • Vorschriften des türkischen Liegenschafts- und Steuerrechts
  • Devisenrechtliche Bestimmungen für grenzüberschreitende Zahlungen

Voraussetzungen

Für die Beantragung müssen die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden gesetzlichen Voraussetzungen vollständig erfüllt sein. Dazu zählen insbesondere:

  • Erwerb einer Immobilie, die den gesetzlich festgelegten Mindestwert erreicht
  • Verpflichtung zur Haltung der Immobilie über einen gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum
  • Vorlage eines unabhängigen Wertgutachtens durch einen zugelassenen Sachverständigen
  • Kein sicherheitsrechtlicher oder sonstiger gesetzlicher Versagungsgrund
  • Gültige Reisedokumente und behördliche Identitätsnachweise

Verfahrensschritte

Das Verfahren umfasst mehrere aufeinanderfolgende Schritte, die in der Regel mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nehmen können. Die Dauer hängt vom Einzelfall und von der Auslastung der zuständigen Behörden ab.

  • Auswahl und Reservierung einer geeigneten Immobilie
  • Abschluss des Kaufvertrags und Eintragung im türkischen Grundbuch (Tapu)
  • Erstellung eines Wertgutachtens durch einen zugelassenen Sachverständigen
  • Zusammenstellung der Antragsunterlagen mit Identitäts-, Eigentums- und Zahlungsnachweisen
  • Antragstellung bei der zuständigen Ausländerbehörde
  • Prüfung und Entscheidung durch die Generaldirektion für Bevölkerung und Einwanderung
  • Aushändigung der Staatsbürgerschaftsurkunde

Familienangehörige

Die Einbeziehung von Familienangehörigen richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Bestimmungen. Eine vorherige Abstimmung mit der zuständigen Behörde oder einem Rechtsanwalt wird empfohlen.

  • Minderjährige Kinder können in der Regel in den Antrag einbezogen werden
  • Die Einbeziehung von Ehepartnern erfolgt nach den jeweils geltenden Voraussetzungen
  • Erforderliche Unterlagen variieren je nach Familienverhältnis

Wertgutachten und Belege

Das Wertgutachten bildet die Grundlage für die Berechnung der Mindestinvestition und muss von einer von den türkischen Aufsichtsbehörden zugelassenen Stelle erstellt werden.

  • Zugelassene Sachverständige sind in öffentlichen Registern geführt
  • Der ermittelte Wert wird für die Einordnung gegenüber der Mindestgrenze herangezogen
  • Tapu-Auszug, Kaufvertrag, Zahlungsbelege und Identitätsdokumente sind Teil der Antragsunterlagen
  • Übersetzungen müssen durch vereidigte Übersetzer erfolgen

Pflichten nach Erwerb

Mit dem Erwerb der Staatsbürgerschaft sind fortlaufende Pflichten verbunden, deren Nichterfüllung Auswirkungen auf den Bestand der Staatsbürgerschaft haben kann.

  • Die Immobilie muss über den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum im Eigentum gehalten werden
  • Eine Veräußerung oder Belastung kann den Entzug der Staatsbürgerschaft auslösen
  • Laufende steuerliche Pflichten wie Einkommen- und Grundsteuer bleiben bestehen
  • Meldepflichten gegenüber den türkischen Behörden sind einzuhalten

Widerruf und Entzug

Die türkische Staatsbürgerschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen entzogen oder widerrufen werden. Zuständig ist die Generaldirektion für Bevölkerung und Einwanderung.

  • Entzug bei falschen Angaben im Antragsverfahren
  • Entzug bei Wegfall der gesetzlichen Voraussetzungen
  • Entzug bei schwerwiegenden sicherheitsrechtlichen Gründen
  • Möglichkeit der Anfechtung vor türkischen Verwaltungsgerichten

Aufenthaltserlaubnis als Alternative

Der Erwerb einer Immobilie kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Aufenthaltserlaubnis begründen. Die Voraussetzungen und Wirkungen unterscheiden sich von denen der Staatsbürgerschaft.

  • Die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis sind gesondert geregelt
  • Beide Wege bestehen unabhängig voneinander
  • Eine bestehende Aufenthaltserlaubnis ersetzt nicht die Anforderungen an die Staatsbürgerschaft

Hinweis

Hinweis

Die türkische Gesetzgebung kann sich ändern. Maßgeblich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auslegungen. Diese Seite stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine individuelle anwaltliche Prüfung.