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Steuern beim Immobilienkauf in der Tuerkei: Was Kaeufer wissen muessen

Welche Steuern und Abgaben fallen beim Immobilienkauf in der Tuerkei an? Tapu-Gebuehr, Grundsteuer, Mieteinkommensteuer, Veraeusserungsgewinn und die Besteuerung in Deutschland erklaert.

Kurzueberblick

Beim Kauf faellt eine Tapu-Gebuehr von vier Prozent an. Danach folgen jaehrliche Grundsteuer, bei Vermietung Einkommensteuer und bei Verkauf innerhalb von fuenf Jahren eine Veraeusserungsgewinnsteuer.

Fuer in Deutschland ansaessige Kaeufer gilt zusaetzlich das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Tuerkei. Mieteinnahmen werden primaer in der Tuerkei besteuert, koennen aber den deutschen Einkommensteuersatz ueber den sogenannten Progressionsvorbehalt erhoehen.

Die Gesamtsteuerbelastung ist ueberschaubar, wenn das Objekt richtig gewaehlt und die Nutzung von Anfang an geplant wird. Ueberraschungen entstehen vor allem durch unbekannte Pflichten bei Vermietung oder durch den Verkauf in der Spekulationsfrist.

Der Immobilienkauf in der Tuerkei ist fuer Auslaender nicht steuerfrei. Es gibt mehrere Steuer- und Abgabentypen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten anfallen: beim Kauf, jaehrlich als Besitzer, bei Vermietung und beim Verkauf. Dazu kommt die Frage, was in Deutschland zu versteuern ist.

Viele Kaeufer planen nur den Kaufpreis und vielleicht noch die Tapu-Gebuehr. Die jaehrliche Grundsteuer, die Einkommensteuer auf Mieteinnahmen und die Konsequenzen bei einem Verkauf innerhalb von fuenf Jahren bleiben oft aussen vor. Wer diese Kosten kennt, kalkuliert realistischer.

Dieser Artikel erklaert alle relevanten Steuer- und Abgabenarten, die bei einer Immobilie in der Tuerkei anfallen koennen. Steuergesetze koennen sich aendern; bei konkreten Fragen zum eigenen Fall sollte ein Steuerberater konsultiert werden, der mit dem deutsch-tuerkischen Doppelbesteuerungsabkommen vertraut ist.

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Tapu-Gebuehr beim Kauf: vier Prozent des deklarierten Werts

Die bekannteste Abgabe beim Immobilienkauf in der Tuerkei ist die Tapu-Gebuehr (Tapu Harci). Sie betraegt vier Prozent des offiziell deklarierten Kaufwerts. Nach dem Gesetz traegt je die Haelfte (zwei Prozent) der Kaeufer und der Verkaeufer. In der Praxis wird die gesamte Gebuehr haeufig vom Kaeufer uebernommen; dies ist Verhandlungssache.

Die Gebuehr wird auf den beim Tapu-Amt deklarierten Wert berechnet, nicht unbedingt auf den tatsaechlichen Kaufpreis. Wichtig: Der deklarierte Wert darf nicht unterhalb des kommunalen Steuerwerts (Beyan Degeri) liegen, da sonst steuerrechtliche Konsequenzen drohen. Bei Kaeufen mit auslaendischer Beteiligung ist ein Bewertungsgutachten vorgeschrieben, das den Wert offiziell festlegt.

02

Mehrwertsteuer auf Neubauimmobilien

Beim Kauf einer Neubauwohnung vom Bautraeger kann Mehrwertsteuer (Katma Deger Vergisi, KDV) anfallen. Die Hoeher haengt von der Wohnungsgroesse und der Einordnung des Projekts ab. Wohneinheiten unter 150 Quadratmeter Nettowohnflaeche koennen niedrigere Saetze erhalten; groessere oder als luxurioes eingestufte Objekte unterliegen einem hoeheren Satz.

In vielen Faellen wird die MwSt bereits im Angebotspreis einkalkuliert. Kaeufer sollten beim Bautraeger oder Makler explizit nachfragen, ob der genannte Preis inkl. KDV ist oder ob diese noch zusaetzlich anfaellt. Da sich Steuersaetze aendern koennen, empfiehlt sich eine Bestaetigung in der schriftlichen Kaufvereinbarung.

03

Jaehrliche Grundsteuer: Emlak Vergisi

Als Immobilienbesitzer in der Tuerkei faellt jaehrlich die Grundsteuer (Emlak Vergisi) an. Die Hoehe richtet sich nach dem steuerlichen Einheitswert der Immobilie und dem Steuersatz der jeweiligen Gemeinde. Fuer Wohnimmobilien liegt der Satz in der Regel bei 0,1 bis 0,2 Prozent des steuerlichen Einheitswerts in normalen Gemeinden, und bei 0,2 bis 0,3 Prozent in Grossstaedten mit Metropolitanstatus.

Die Grundsteuer wird in zwei Raten jaehrlich gezahlt, typischerweise bis Ende Mai und bis Ende November. Sie ist vergleichsweise niedrig und faellt fuer die meisten Wohnimmobilien im einstelligen bis niedrigen dreistelligen Euro-Bereich pro Jahr an. Trotzdem sollte sie in der Gesamtkostenrechnung erscheinen.

04

Mieteinkommensteuer in der Tuerkei

Wer seine tuerkische Immobilie vermietet, ist in der Tuerkei einkommensteuerpflichtig. Mieteinnahmen aus Wohnimmobilien unterliegen der tuerkischen Einkommensteuer, die progressiv gestaltet ist. Es gibt einen Jahresfreibetrag fuer Mieteinnahmen aus Wohnimmobilien; Einnahmen oberhalb dieses Freibetrags werden nach dem normalen Einkommensteuertarif besteuert.

Bei der Ermittlung der steuerpflichtigen Mieteinnahmen koennen bestimmte Kosten abgezogen werden: Instandhaltungskosten, Abschreibungen und Betriebskosten. Die genaue Aufteilung und die aktuellen Freibetraege sollten mit einem lokalen Steuerberater abgestimmt werden, da sich diese Werte jaehrlich aendern koennen. Eine tuerkische Steuernummer und in der Regel eine Steuererklarung sind erforderlich.

05

Veraeusserungsgewinnsteuer: Spekulationsfrist von fuenf Jahren

Wer eine Immobilie in der Tuerkei innerhalb von fuenf Jahren nach dem Kauf verkauft und dabei einen Gewinn erzielt, muss diesen Gewinn in der Tuerkei als Einkommensteuer erklaeren. Nach Ablauf der fuenfjaehrigen Haltefrist ist der Veraeusserungsgewinn in der Tuerkei steuerfrei.

Der steuerpflichtige Gewinn berechnet sich aus dem Unterschied zwischen dem Kaufpreis (inflationsbereinigt) und dem Verkaufspreis. Die Inflationskorrektur daempft die Steuerlast erheblich. Dennoch sollten Kaeufer, die planen, eine Immobilie innerhalb von fuenf Jahren zu verkaufen, diesen Aspekt in ihre Renditerechnung einbeziehen.

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Was gilt in Deutschland? Das Doppelbesteuerungsabkommen

Zwischen Deutschland und der Tuerkei besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), das die Besteuerungszustaendigkeiten klar regelt. Mieteinnahmen aus tuerkischen Immobilien werden primaer in der Tuerkei besteuert. Deutschland hat in der Regel kein nochmaliges Besteuerungsrecht auf diese Einnahmen.

Jedoch greift der sogenannte Progressionsvorbehalt: Die tuerkischen Mieteinnahmen werden dem deutschen Gesamteinkommen hinzugerechnet, um den Steuersatz zu ermitteln, mit dem das sonstige deutsche Einkommen besteuert wird. Das kann den effektiven Steuersatz in Deutschland erhoehen. Eine steuerliche Beratung durch einen in Deutschland und der Tuerkei versierten Steuerberater ist fuer Kaeufer mit laufenden Mieteinnahmen empfehlenswert.

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Erbschaft und Schenkung: Kurzer Ueberblick

Tuerkische Immobilien koennen an Erben oder als Schenkung uebergeben werden. In der Tuerkei gibt es eine Erbschaft- und Schenkungsteuer, deren Saetze nach dem Wert der Immobilie und dem Verwandtschaftsgrad gestaffelt sind. Diese Saetze sind historisch moderat, koennen aber bei wertvollen Objekten und entfernteren Begueenstigten steigen.

Fuer Erben oder Beschenkte mit deutschen Wohnsitz kann zusaetzlich die deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer relevant werden, da Deutschland Weltvermoegenssteuern auf Erbschaften erhebt. Auch hier gilt: Fachkundige Beratung vermeidet teure Ueberraschungen.

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Zusammenfassung der Steuerarten im Ueberblick

Beim Kauf: Tapu-Gebuehr vier Prozent des deklarierten Werts, ggf. Mehrwertsteuer auf Neubau. Als Eigentuemer: jaehrliche Grundsteuer 0,1 bis 0,3 Prozent. Bei Vermietung: tuerkische Einkommensteuer auf Nettomieteinnahmen, Progressionsvorbehalt in Deutschland. Beim Verkauf: Veraeusserungsgewinnsteuer in der Tuerkei falls innerhalb fuenf Jahren verkauft; steuerfrei danach.

Fuer Kaeufer mit klar definiertem Nutzungsziel ist die Steuerlast in der Tuerkei insgesamt ueberschaubar. Die groesste steuerliche Relevanz entsteht durch Vermietungseinnahmen in Kombination mit dem deutschen Progressionsvorbehalt und durch fruehzeitige Verkaeufe.

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Steuerliche Konsequenzen bei Staatsbuergerschaftszielen

Kaeufer, die die tuerkische Staatsbuergerschaft durch Immobilieninvestition anstreben, kaufen typischerweise Objekte ab 400.000 USD. Bei diesen Investitionsgroessen ist eine sorgfaeltige steuerliche Planung besonders wichtig, da sowohl der Erwerb selbst als auch spaetere Einnahmen und ein moeglicher Verkauf erhebliche steuerliche Folgen haben koennen.

Zusaetzlich kann eine zweite Staatsbuergerschaft steuerliche Konsequenzen haben, die weit ueber die reine Immobiliensteuer hinausgehen. Eine umfassende Beratung durch Spezialisten fuer internationales Steuerrecht ist in diesen Faellen keine Vorsichtsmassnahme, sondern eine Notwendigkeit.

Fazit: Steuern einplanen, nicht nachrechnen

Die Steuerlast bei einer tuerkischen Immobilie ist beherrschbar, wenn sie von Anfang an einkalkuliert wird. Die Tapu-Gebuehr beim Kauf, die jaehrliche Grundsteuer, die Einkommensteuer auf Mieteinnahmen und der deutsche Progressionsvorbehalt sind bekannte Groessen, die in jede Renditerechnung gehoeren.

Ueberraschungen entstehen vor allem durch Unkenntnis der Spekulationsfrist, durch falsch verstandene Nutzungseinschraenkungen bei Aufenthaltszielen und durch fehlende Steuererklarungen in der Tuerkei. Wer diese Punkte von Anfang an auf dem Schirm hat, vermeidet spaetere Probleme.

  • Tapu-Gebuehr vier Prozent beim Kauf einplanen
  • Mieteinnahmen in der Tuerkei erklaeren und deutschen Progressionsvorbehalt beachten
  • Spekulationsfrist von fuenf Jahren bei Verkaufsplanung beruecksichtigen

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Haeufige Steuerfragen beim Immobilienkauf in der Tuerkei

Wie hoch ist die Tapu-Gebuehr beim Immobilienkauf in der Tuerkei?

Die Tapu-Gebuehr betraegt vier Prozent des offiziell deklarierten Kaufwerts. Gesetzlich tragen Kaeufer und Verkaeufer je zwei Prozent; in der Praxis wird sie haeufig vollstaendig vom Kaeufer uebernommen.

Muss ich Mieteinnahmen aus meiner tuerkischen Immobilie in Deutschland versteuern?

Die Mieteinnahmen werden primaer in der Tuerkei besteuert. In Deutschland gilt der Progressionsvorbehalt: Die tuerkischen Einnahmen erhoehen den Steuersatz, mit dem deutsches Einkommen versteuert wird, sind aber selbst nicht nochmals zu versteuern.

Wann ist ein Verkaufsgewinn in der Tuerkei steuerfrei?

Wenn die Immobilie laenger als fuenf Jahre gehalten wurde, ist der Veraeusserungsgewinn in der Tuerkei steuerfrei. Bei einem Verkauf innerhalb der fuenf Jahre ist der Gewinn als Einkommensteuer zu erklaeren.

Gibt es jaehrliche Steuererklaerungspflichten in der Tuerkei?

Ja, wer Mieteinnahmen aus einer tuerkischen Immobilie bezieht, muss in der Tuerkei eine Einkommensteuererklarung abgeben. Reine Eigennutzung ohne Mieteinnahmen loest keine jaehrliche Erklarungspflicht aus.

Wie hoch ist die jaehrliche Grundsteuer in Antalya?

In Antalya als Grossstadt mit Metropolitanstatus liegt die Grundsteuer fuer Wohnimmobilien bei 0,2 Prozent des steuerlichen Einheitswerts. Die Zahlung erfolgt in zwei Jahresraten.

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